In der Regel liegt dies daran, dass dem Verein keine ordnungsgemäße Kündigung vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die Tatsache, dass ein Mitglied nicht mehr zum Training kommt, noch keine Kündigung darstellt: Wir haben beispielsweise auch Mitglieder, die zwar nicht mehr aktiv sind, uns aber bewusst durch die Fortzahlung ihrer Beiträge weiter unterstützen. Auch ein Hinweis an den Trainer reicht nicht aus: Laut Satzung muss die Kündigung schriftlich per Post oder per Mail an die Geschäftsstelle, den Vorstand, die zuständige Abteilungsleitung oder den Mitgliederwart gerichtet sein. Die Kontaktadressen für die Cheerleading-Abteilung finden Sie im FAQ „Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?“
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